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Europäische Normen

02. August 2019

Die Europäische Union hat in den letzten Jahren eine Reihe von Richtlinien, Verordnungen und Gemeinsamen Standpunkten des Rates veröffentlicht, die für das Politikfeld Rüstungsexporte unmittelbare Relevanz haben.

Ausfuhr von Rüstungsgütern

• Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern
Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP

• Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union 15.02.2010
Gemeinsame Militärgüterliste

Dual-Use Güter (Güter mit militärischem und zivilen Verwendungszweck)

• Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung)
Dual-Use-Verordnung Nr. 428/2009

Waffenexporte A-Z

02. August 2019

Außenwirtschaftsgesetz  (AWG)

Das Außenwirtschaftsgesetz regelt den Außenwirtschaftsverkehr und folgt der Prämisse, dass alle Geschäfte mit dem Ausland uneingeschränkt zulässig sind, soweit sie nicht ausdrücklich Beschränkungen unterworfen worden sind: „Der Güter-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstige Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland sowie der Verkehr mit Auslandswerten und Gold zwischen Inländern (Außenwirtschaftsverkehr) ist grundsätzlich frei. Er unterliegt den Einschränkungen, die dieses Gesetz enthält oder die durch Rechtsverordnung auf Grund dieses Gesetzes vorgeschrieben werden.“(§ 1 AWG)

Im Außenwirtschaftsverkehr können durch Rechtsverordnung Rechtsgeschäfte und Handlungen beschränkt oder Handlungspflichten angeordnet werden, um

  1. die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten,
  2. eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten,
  3. eine erhebliche Störung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu verhüten,
  4. die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Artikel 36, 52 Absatz 1 und des Artikels 65 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu gewährleisten
    oder
  5. einer Gefährdung der Deckung des lebenswichtigen Bedarfs im Inland oder in Teilen des Inlands
    entgegenzuwirken und dadurch im Einklang mit Artikel 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der
    Europäischen Union die Gesundheit und das Leben von Menschen zu schützen. (§4 AWG)

Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) wird durch die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ergänzt. Es handelt sich um eine Verordnung zur Durchführung des AWG und enthält Vorschriften zur Regulierung des Außenwirtschaftsverkehrs sowie zu den Verfahren. Auch sind in ihr konkrete Verbote und Genehmigungspflichten enthalten, die insbesondere eine Kontrolle des Exports von Waffen und Rüstungsgütern betreffen. Dazu gibt es eine Ausfuhrliste (AL), die der Außenwirtschaftsverordnung als Anlage beigefügt ist. In diesen Listen werden die Waren angeführt, die nur mit Genehmigung oder unter bestimmten Voraussetzungen international gehandelt werden dürfen. In der Liste erfasst sind u.a. Waffen, Munition, Produktionseinrichtungen zur Herstellung von Waffen und Munition, Anlagen und Ausrüstung für kerntechnische Zwecke, bestimmte Werkzeugmaschinen, Elektronik, Telekommunikation, bestimmte Chemieanlagen und Chemikalien. Derzeit gilt die 109. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste

Berichtssystem für Militärausgaben der Vereinten Nationen

Seit 1981 gibt es unter dem Dach der UN ein Berichtssystem, an das die Mitgliedstaaten ihre Militärausgaben jährlich melden sollen. Dieses Instrument dient der Vertrauensbildung und Transparenz zwischen den Staaten.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zentral zuständige Verwaltungs- und Genehmigungsbehörde auf dem Gebiet der Außenwirtschaft. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit besteht darin zu prüfen, ob die Ausfuhr eines Gutes genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist. Waffen, Rüstungsgüter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use-Güter) fallen in den Kontrollbereich dieser Behörde.

Zudem ist das BAFA verantwortlich dafür, dass Embargobeschlüsse internationaler Gremien – wie Waffenembargos der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union – administrativ umgesetzt werden.

Endverbleib

Der Endverbleib der exportierten deutschen Rüstungsgüter ist nur unzureichend sichergestellt. Nach eigenen Angaben prüft und bewertet die Bundesregierung vor Erteilung einer Exportgenehmigung für Rüstungsgüter „alle vorhandenen Informationen über den Endverbleib der betroffenen Rüstungsgüter“.[1] Ebenfalls vor dem Export lässt sich die Bundesregierung vom Empfänger sogenannte Endverbleibserklärungen ausstellen.

Endverbleibserklärung

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern wird eine Endverbleibserklärung verlangt. In der Endverbleibserklärung versichert der Empfänger schriftlich, dass er die betreffenden Güter nicht ohne Zustimmung der Bundesregierung an andere Staaten weiterverkauft. Die Endverbleibserklärung wird i.d.R. vom deutschen Hersteller der Rüstungsgüter beschafft und beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle eingereicht. Neben dieser rein formalen Endverbleibserklärungen hat die Bundesregierung im Jahr 2017 ein Pilotprogramm, das im Mai 2019 ausgelaufen ist und gegenwärtig evaluiert wird, eingeführt. Erste Post- Shipment-Kontrollen wurden u.a. in Indien, den VAE und Südkorea, durchgeführt. In der vergangenen zweijährigen Pilotphase wurden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aber lediglich sieben Kontrollen durchgeführt. Im Vergleich dazu führt die USA jährlich rund 100 Kontrollen durch.

Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates

Der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsamer Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern ersetzt den Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren von 1998. In dem Standpunkt werden Genehmigungskriterien genannt, die die Mitgliedstaaten bei den Genehmigungsverfahren anwenden sollen.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Im Zusammenhang mit Waffenexporten ist Artikel 26, Absatz 2 des Grundgesetzes maßgeblich:

„Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

Im Grundgesetz wurde also ein Verbot mit einem Erlaubnisvorbehalt festgelegt: Produktion und Transport von zur Kriegsführung bestimmten Waffen, ebenso der Handel mit ihnen, sind grundsätzlich verboten – es sei denn, es gibt eine Genehmigung.

Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG oder KWKG)

Das Kriegswaffenkontrollgesetz regelt die Herstellung, die Beförderung und das Inverkehrbringen von Kriegswaffen. Es steht in direktem Bezug zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes und trat 1961 als sogenanntes Ausführungsgesetz in Kraft.

Das Gesetz bestimmt, dass zur Kriegführung bestimmte Waffen (Kriegswaffen) nur mit einer Genehmigung hergestellt, befördert oder in Verkehr gebracht werden dürfen. Auf die Erteilung einer Genehmigung besteht kein Anspruch (§ 6). Welche Gegenstände, Stoffe und Organismen dazu zählen, wird in der sogenannten Kriegswaffenliste aufgeführt. Zudem regelt das Gesetz die Voraussetzungen für eine Genehmigung sowie Überwachungs- und Ausnahmevorschriften. So sieht das Gesetz z.B. für Kriegswaffenhersteller und -besitzer eine Kriegswaffenbuchführungsverpflichtung sowie Bestandsmeldepflichten vor.

Zuständig für die Genehmigung bzw. den Widerruf von Exporten nach Kriegswaffenkontrollgesetz ist die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Für die Überwachung sämtlicher Bestände von Kriegswaffen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verantwortlich, anhand von Meldungen und Betriebsprüfungen vor Ort. Verstöße gegen die Bestimmungen des KWKG werden mit Straf- und Bußgeldern sowie mit Gefängnisstrafen belegt.

Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern

Das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sind in ihren Formulierungen so vage, dass ein erheblicher Ermessensspielraum besteht, ob Exporte genehmigt werden können oder nicht. Deshalb wurden die Politischen Grundsätze formuliert, um „eine gleichmäßige Ausübung des der Bundesregierung zustehenden Ermessens zu gewährleisten und dabei angewandte politisch wichtige Entscheidungskriterien transparent zu machen“. [2] Gemäß dieser rechtlich unverbindlichen Selbstverpflichtung der Bundesregierung wird demnach im Rahmen einer Einzelfallprüfung beurteilt, ob der Export genehmigungsfähig ist oder nicht.

Soweit das offizielle Bekenntnis. Bis heute sind die politischen Grundsätze unverbindlich, also nicht gesetzlich einklagbar, und die Anwendung ist intransparent. Zudem gibt die Liste der Empfängerländer von deutschen Waffen und sonstigen Rüstungsgütern Zeugnis davon, wie diese Grundsätze regelmäßig verletzt werden. Deshalb muss genau hingesehen werden, was politische Ankündigung und was die tatsächliche politische Praxis ist.

Waffenregister der Vereinten Nationen

Das Waffenregister (UN Register of Conventional Arms) wurde 1991 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Die Einrichtung zielt darauf ab, zwischen den Mitgliedstaaten Vertrauen und Transparenz im konventionellen Rüstungsbereich herzustellen. Gesammelt werden Informationen über den Handel (Ein- und Ausfuhren) von sieben konventionellen Hauptwaffensystemen – dazu gehören Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Angriffshubschrauber, Kriegsschiffe, Raketen, Raketenstartsysteme und tragbare Abschussgeräte für Flugabwehrraketensysteme (MANPADS).

Kleinwaffen

Eine allseits akzeptierte Definition des Begriffs „Kleinwaffen“ existiert nicht. Gemeinhin werden darunter Waffen verstanden, die von einer Person getragen und bedient werden können. Dazu zählen Pistolen, Revolver, Gewehre, Karabiner, Maschinenpistolen, Sturmgewehre und leichte Maschinengewehre. Es wird geschätzt, dass weltweit zwischen 650 und 875 Millionen Stück im Umlauf sind. Sie verfügen über eine äußerst lange Lebensdauer von 30 bis 50 Jahren und sind auch von Kindern zu bedienen. Da Kleinwaffen für die meisten Toten in bewaffneten Konflikten verantwortlich sind, werden sie auch immer wieder als die wahren Massenvernichtungswaffen bezeichnet.

Kleinwaffen werden häufig zusammen mit leichten Waffen begrifflich als „small and light weapons“, abgekürzt SALW zusammengefasst. Zu den leichten Waffen zählen unter anderem schwere Maschinengewehre, Mörser, Granatwerfer und tragbare Flugabwehrwaffen.


[1] siehe Kleine Anfrage, Die Linke, Bundestagsdrucksache 17/2207, S. 14, Antwort zu Frage 8

[2] siehe Rüstungsexportberichte der Bundesregierung, Abschnitt „Anwendung der Politischen Grundsätze“, z.B. Rüstungexportbericht 2008: S. 7)

Politische Grundsätze

02. August 2019

Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 26.06.2019

– ehemalige Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 19. Januar 2000

Grundsätze der Bundesregierung zur Prüfung der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern

Grundsätze der Bundesregierung für die Ausfuhrgenehmigungspolitik bei der Lieferung von kleinen und leichten Waffen

Eckpunkte für die Einführung der Post- Shipment- Kontrolle bei dt. Rüstungsexporten

Nichtregierungsorganisationen

30. Juni 2015

Zahlreiche Initiativen, Nichtregierungsorganisationen und Institute in Deutschland setzen sich kritisch mit dem Export von Waffen und seinen Folgen auseinander.

Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel

Die Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel tritt seit 2011 für ein grundsätzliches Verbot aller Rüstungsexporte ein, welches im Grundgesetz verankert werden soll. Sie wird von 16 Organisationen getragen, insgesamt jedoch von über 100 Organisationen, Vereinen und Initiativen der Friedens- und Entwicklungszusammenarbeit unterstützt. Die Aktion Aufschrei setzt sich darüber hinaus für mehr Transparenz in der Rüstungsexportpolitik ein sowie für deren demokratische Kontrolle. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt v.a. auf öffentlichkeitswirksamen Kampagnen, der Bereitstellung von Informationen zum Themenkomplex Rüstungsexporte und der Organisation von Protestaktionen. 2012 wurde die Aktion Aufschrei mit dem Stuttgarter Friedenspreis ausgezeichnet.
www.aufschrei-waffenhandel.de

Bonn International Center for Conversion
Das BICC wurde im Jahr 1994 auf Initiative des damaligen Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Johannes Rau, und Kofi Annan, von 1997 bis 2006 Generalsekretär der Vereinten Nationen, gegründet. Das Institut forscht und berät zu den Themen Abrüstung, Rüstungskontrolle, Kleinwaffen und vielen mehr. In den vergangenen Jahren hat das BICC den Globalen Militarisierungsindex erstellt, der beispielsweise die Militärausgaben eines Staates in Relation zum Bruttoinlandsprodukt setzt. Gemeinsam mit vier weiteren Friedensforschungsinstituten veröffentlicht das BICC das jährliche Friedensgutachten.
www.bicc.de

BITS – Berliner Informationszentrum für transatlantische Sicherheit

Das BITS, 1991 von FriedensforscherInnen gegründet, ist in Berlin beheimatet. Das Institut beschäftigt sich mit einer Vielzahl von außen- und sicherheitspolitischen Fragestellungen. Schwerpunkte der Arbeit stellen Atomwaffen und ihre Kontrolle, Abrüstung, Rüstungsexporte und die Friedens- und Konfliktforschung dar. BITS hat sich zum Ziel gesetzt, die Öffentlichkeit über aktuelle außen- und sicherheitspolitische Themen zu informieren und Politik und Nichtregierungsorganisationen zu beraten. Das Institut unterhält ein umfangreiches Archiv, das Interessierten offen steht.
www.bits.de

Seit Kurzem betreibt das BITS auf der Internetseite ruestungsexport-info.de eine Datenbank über geplante, laufende oder abgeschlossene Rüstungsexportgeschäfte.

RIB – Rüstungsinformationsbüro

Das Rüstungsinformationsbüro hat seinen Sitz in Freiburg und arbeitet seit 1992 im antimilitaristischen Bereich. Ziel ist, Rüstungsproduktion und Rüstungsexporte ins Licht der Öffentlichkeit zu bringen. Das RIB unterhält ein Archiv, das Informationen über deutsche Rüstungskonzerne, ihre Exporte und jeweiligen Empfänger und spezielle Waffen bereit hält. Seit 2011 ist das RIB an der Kampagne „Aktion Aufschrei – Rüstungsexporte stoppen, den Tätern Name und Gesicht geben, den Opfern eine Stimme geben“ beteiligt.
www.rib-ev.de

 

Fachgruppe „Rüstungsexporte“ der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung GKKE
Die GKKE ist ein ökumenischer Arbeitsverbund zur Entwicklungspolitik. Ihre Fachgruppe „Rüstungsexport“ gibt einmal jährlich im Dezember einen Rüstungsexportbericht heraus. Der Bericht informiert über Exportgeschäfte, politische wie wirtschaftliche Trends und internationale Entwicklungen bei Rüstungsexporten. Ziel der Publikation ist es, die Öffentlichkeit zu informieren und Transparenz zu schaffen. Der Bericht soll aber auch als Ausgangspunkt für einen Dialog mit den EntscheidungsträgerInnen in der Rüstungsexportpolitik dienen.

Die GKKE tritt für eine restriktive Rüstungsexportpraxis ein. Gemeinsam mit Ohne Rüstung Leben war die GKKE im Jahr 2011 Träger des Göttinger Friedenspreis.
www3.gkke.org/ruestungsexporte.html

Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)
Die deutsche Friedensgesellschaft ist die älteste deutsche Vereinigung der Friedensbewegung. Sie wurde bereits Ende des 19. Jahrhunderts gegründet. Zu den GründerInnen zählte auch Bertha von Suttner.

Als DFG-VK verfolgt die Organisation heute das Ziel der „Ächtung und Abschaffung des Krieges in jeglicher Form“ und beschäftigt sich mit „Gewalt und Soldatentum“ und deren Verbannung aus den internationalen Beziehungen. Sie fordert u.a. den Stopp des Waffenhandels und der Rüstungsproduktion.
www.dfg-vk.de

ORL – Ohne Rüstung leben
Ohne Rüstung leben ist eine kirchliche, ökumenische Aktion, die sich gegen Rüstungsexporte, für eine atomwaffenfreie Welt und für den Ausbau des zivilen Friedensdienstes einsetzt. Seine Ziele versucht ORL mit Hilfe von Protestaktionen, in Dialogen und durch Lobbyarbeit zu erreichen. AktivistInnen von ORL kaufen Aktien von Rüstungskonzernen, um auf den Hauptversammlungen der Unternehmen die Rüstungsproduktion und deren Folgen anzuklagen.

Gemeinsam mit der GKKE war ORL im Jahr 2011 Träger des Göttinger Friedenspreises.
https://www.ohne-ruestung-leben.de/aktuell.html

Dachverband der Kritischen Aktionäre

Im Dachverband sind seit 1986 kritische Aktionäre verschiedener Unternehmen zusammengeschlossen, beispielsweise von Commerzbank, Bayer, ThyssenKrupp, Rheinmetall, Daimler und EADS. Die VertreterInnen des Verbandes nutzen die jährlichen Hauptversammlungen, um Kritik an der Unternehmensführung beispielsweise hinsichtlich Nachhaltigkeit, sozialer Gerechtigkeit oder Transparenz zu üben. Im Fokus stehen bei den betreffenden Unternehmen auch stets die Exporte von Waffen und sonstigen Rüstungsgütern. Durch ihre Kritik wollen sie die Unternehmen dazu bringen, ihre Politik zu verändern und andere Aktionäre und die Öffentlichkeit informieren. Zu diesem Zweck veröffentlicht der Dachverband auch Studien zu einzelnen Konzernen, welche auf der Homepage kostenlos heruntergeladen werden können.
www.kritischeaktionaere.de

Oxfam Deutschland e.V.

Oxfam ist eine internationale Organisation, die gegen Armut und Ungerechtigkeit kämpft. Da Waffenexporte eng verbunden sind mit der Unterentwicklung in weiten Teilen der Welt, thematisiert Oxfam auch den internationalen Waffenhandel. Durch Kampagnen, Fachtagungen und Publikationen bringt die Organisation ihre Themen und ihre Kritik in die Öffentlichkeit.

Seit 2003 setzte sich Oxfam mit einer Vielzahl internationaler Organisationen im Rahmen der Kampagne Control Arms für die Verabschiedung eines internationalen Vertrags zur Kontrolle des Handels mit konventionellen Waffen und Munition ein (Arms Trade Treaty, ATT), der am 2. April 2013 angenommen und seit dem 24.12.2014 in Kraft ist. Seitdem kämpft die Kampagne für den Beitritt aller Länder zu dem Vertrag.
www.oxfam.de/informieren/waffenhandel

Amnesty International Deutschland

Im Rahmen des Einsatzes für die Menschenrechte behandelt Amnesty International auch das Thema Rüstungsexporte. In Studien greift AI regelmäßig Aspekte des internationalen Waffenhandels auf. So thematisierte die Organisation beispielsweise den Export von Gütern, die zur Folter eingesetzt werden können, durch die Staaten der Europäischen Union oder die Bewaffnung Israels und Gazas vor dem Hintergrund des Gaza-Krieges 2008/09. Gemeinsam mit internationalen Organisation setzte sich AI für einen internationalen Waffenkontrollvertrag (Arms Trade Treaty – ATT) ein.
www.amnesty.de

Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH)

Das ISFH wurde 1971 als Stiftung gegründet. Stiftungsträger ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Nach eigener Angabe orientiert sich das Institut „am Postulat einer sowohl leistungsstarken wie konsequent friedensverträglichen Sicherheitspolitik“ auf Grundlage der „Arbeitshypothese: Friedenswahrung und Sicherheitsvorsorge bedingen sich wechselseitig.“

Das Institut umfasst drei Forschungsbereiche: Europäische Union und Sicherheitspolitik, die Arbeit der OSZE sowie Abrüstung, Rüstungskontrolle und Risikotechnologien.
www.ifsh.de

Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK)

Die HSFK mit Sitz in Frankfurt am Main wurde 1970 von der hessischen Landesregierung gegründet. Nach ihrer Satzung ist die Stiftung in ihrer Forschung frei. Es wird in verschiedenen Programmbereichen geforscht; u.a. zu Sicherheits- und Weltordnungspolitik von Staaten sowie zu internationalen Institutionen.
www.hsfk.de

 

Parlamentarische Anfragen

02. August 2011

Drucksachen des Deutschen Bundestages zum Thema deutsche Waffenexporte