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Rüstungsexportberichte

12. Dezember 2024

Rüstungsexportberichte der Bundesregierung

Seit dem Jahr 1999 legt die Bundesregierung jährlich einen Rüstungsexportbericht vor. Dieser enthält Informationen über die von der Bundesregierung genehmigten Rüstungsexporte. Seit dem Jahr 2014 veröffentlicht die Bundesregierung zudem einen Zwischenbericht über die im ersten Halbjahr des jeweiligen Jahres erfolgten Genehmigungen.

Zwischenberichte:

>2024<>2023<>2022<>2021<>2020<>2019< >2018< >2017< >2016< >2015< >2014<

Rüstungsexportberichte:

>2022<>2021<>2020< >2019< >2018< >2017< >2016< >2015< >2014< >2013< >2012< >2011< > 2010< >2009< >2008< >2007< >2006< >2005< >2004< >2003< >2002< >2001< >2000< >1999<

Rüstungsexportberichte der GKKE

Die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) legt seit 1997 jährlich einen Rüstungsexportbericht vor. Er stellt öffentlich verfügbare Informationen über die deutschen Ausfuhren von Kriegswaffen und Rüstungsgütern des Vorjahres zusammen und bewertet die Rüstungsexportpolitik im Zusammenhang der Friedens-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik.

>GKKE 2023<>GKKE 2022<>GKKE 2021<>GKKE 2020< >GKKE 2019< >GKKE 2018< >GKKE 2017< >GKKE 2016< >GKKE 2015>GKKE 2014< >GKKE 2013< >GKKE 2012< >GKKE 2011< >GKKE 2010< >GKKE 2009< >GKKE 2008< >GKKE 2007< >GKKE 2006< >GKKE 2005< >GKKE 2004< >GKKE 2003< >GKKE 2002< >GKKE 2001<

Jahresberichte der Europäischen Union zu Waffenausfuhren

>EU-Waffenausfuhren 2020<>EU-Waffenausfuhren 2019 (folgt)<
>EU-Waffenausfuhren 2017<>EU-Waffenausfuhren 2018 (folgt)<
>EU-Waffenausfuhren 2016<>EU-Waffenausfuhren 2015<
>EU-Waffenausfuhren 2014<>EU-Waffenausfuhren 2013<
>EU-Waffenausfuhren 2012<>EU-Waffenausfuhren 2011<
>EU-Waffenausfuhren 2010 <>EU-Waffenausfuhren 2009<
>EU-Waffenausfuhren 2006<>EU-Waffenausfuhren 2005<
>EU-Waffenausfuhren 2004<>EU-Waffenausfuhren 2003<

Schriftliche Fragen

12. Dezember 2024

Mitglieder des Bundestages können an die Bundesregierung „Schriftliche Fragen“ stellen. Dokumentiert werden hier die Fragen und Antworten, die Waffenexporte zum Thema haben.

Schriftliche Fragen 2024

Schriftliche Fragen 2023

Schriftliche Fragen 2022 

Schriftliche Fragen 2021

Schriftliche Fragen 2020

Schriftliche Fragen 2019

Schriftliche Fragen 2018

Schriftliche Fragen 2017

Schriftliche Fragen 2016

Schriftliche Fragen 2015

Schriftliche Fragen 2014

Schriftliche Fragen 2013

Schriftliche Fragen 2012

Schriftliche Fragen 2011

Kleine Anfragen

21. November 2024

Mitglieder des Deutschen Bundestages können an die Bundesregierung “Kleine Anfragen” stellen. Dokumentiert werden hier die Fragen und Antworten, die Waffenexporte zum Thema haben. Die Sammlung wird kontinuierlich erweitert.

Kleine Anfragen 2024 

Kleine Anfragen 2023 

Kleine Anfragen 2022

Kleine Anfragen 2021

Kleine Anfragen 2020

Kleine Anfragen 2019

Kleine Anfragen 2018

 Kleine Anfragen 2017

Kleine Anfragen 2016

Kleine Anfragen 2015

Kleine Anfragen 2014

Kleine Anfragen 2013

Kleine Anfragen 2012

Kleine Anfragen 2011

Kleine Anfragen 2010

Kleine Anfragen 2009

Empfängerländer

01. Februar 2023

116 Länder sind Kunden der deutschen Rüstungsindustrie

Deutsche Waffen, Kriegstechnologie sowie Komponenten aus deutscher Fertigung sind global verbreitet. Zwischen 116 (2021) und 131 (2020) Länder erhalten laut Rüstungsexportbericht der Bundesregierung Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter aus deutscher Produktion: rund 75 bis 100 sogenannte Drittländer, 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und 13 der Gruppe der NATO-Länder bzw. NATO-gleichgestellten Länder.

Wir haben die Angaben der Rüstungsexportberichte der Bundesregierung vom Jahr 2000 bis 2021 zu den deutschen Rüstungsexportgenehmigungen für ca. 60 Länder einzeln in Form einer Tabelle zusammengestellt.

Länder in alphabetischer Reihenfolge

Kurze Einführung zu deutschen Waffenexporten

14. September 2021

Deutschland ist viertgrößter Exporteur von Waffen und Rüstungsgütern

Die Bundesregierung bescheinigt sich selbst eine strenge und restriktive Genehmigungspraxis bei Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern. Dies steht jedoch in krassem Widerspruch zu den Fakten: Deutschland ist laut dem schwedischen Friedensforschungsinstitut sipri weltweit der viertgrößte Exporteur von Militärgütern. Über 130 Länder der rund 200 Länder dieser Welt sind ganz legal Kunden der deutschen Rüstungsindustrie.

Grundlage der deutschen Waffenexportpolitik sind verschiedene nationale und internationale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien der Europäischen Union sowie die Politischen Grundsätze der Bundesregierung zu Waffenexporten. Der Friedensauftrag des Grundgesetzes sowie das in Artikel 26 des Grundgesetzes formulierte Verbot mit einem Erlaubnisvorbehalt hinsichtlich der Herstellung, Beförderung und Verbreitung von zur Kriegsführung bestimmten Waffen erfordern einen besonders sorgfältigen Umgang mit Rüstungsgütern.

Regeln für Waffenexporte sind nur auf dem Papier streng

Auf den ersten Blick und für Nicht-Juristen sieht es so aus, als würde Deutschland Waffenexporte nur in Länder erlauben, in denen die politische und menschenrechtliche Situation einwandfrei ist, keine Spannungen herrschen und kein Krieg geführt wird. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Bundesregierung einen erheblichen Ermessenspielraum bei der Genehmigung von Rüstungsexporten hat, den sie auch voll ausschöpft. Die Liste der Empfängerländer in den Rüstungsexportberichten der Bundesregierung bezeugt, dass Genehmigungen für Exporte von Kleinwaffen, Panzern oder Kriegsschiffen in Staaten mit bedenklicher Menschenrechtslage und offenen bewaffneten Konflikten erteilt werden, so zum Beispiel nach Ägypten, Saudi-Arabien und Pakistan. Waffen und Waffentechnologie aus Deutschland spielen entsprechend bei einer Vielzahl der heutigen gewaltsamen Konflikte und Kriege eine Rolle. Nicht selten sind die Käuferländer der Vergangenheit die Kriegsschauplätze der Gegenwart – Beispiele hierfür sind etwa Irak, Pakistan und Sudan.

Rüstungsexporte in Zahlen

Den Rüstungsexportbericht für 2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Juni 2021 veröffentlicht. Daraus folgt, dass die Bundesregierung im Jahr 2020 Einzelexportgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von € 5,824 Mrd. erteilt hat. Im Vorjahr lag diese bei € 8,015 Mrd. Der Anteil der Exporte in Drittländer betrug € 2,92 Mrd. (2019: € 3,53 Mrd.). Im Jahr 2020 wurden Sammelausfuhrgenehmigungen in Höhe von € 402,2 Mio erteilt (2019: € 508,5 Mio.). Unter den Top 10 der deutschen Waffenempfänger befanden sich neben dem NATO-Partner USA auch sechs Drittländer, die zu den Empfangsländern mit den höchsten Genehmigungswerten gehören. Darunter Ägypten, Katar und Brasilien. Eine Auswertung des aktuellen Rüstungsexportbericht 2020 ist auf der Startseite zu finden.

Neben dem Rüstungsexportbericht der Bundesregierung veröffentlicht die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) jährlich einen kritischen Rüstungsbericht. Die Rüstungsexportberichte der Bundesregierung sowie der GKKE werden hier dokumentiert. Deutschland zählt laut Studie des Stockholmer Friedensinstituts sipri im Jahr 2019 zu den vier größten Rüstungsexporteuren weltweit. Zu den größten deutschen Rüstungsunternehmen gehören die Airbus Group, Rheinmetall, Krauss-Maffei Wegmann, Thyssen-Krupp sowie Heckler & Koch.

Endverbleib

Pistolen, die über Umwege nach Kolumbien gelangt sind, Sturmgewehre des Typs G36 von Heckler und Koch, die in Mexiko bei der Verschleppung von Studenten eingesetzt wurden  ­­– es gibt mehrere Beispiele, die zeigen, dass deutsche Kleinwaffen in den letzten Jahren unkontrolliert in Konfliktgebiete gelangen konnten. Um das Risiko der illegalen Weiterverbreitung von Kleinwaffen zu senken, müssen Empfänger wie bei allen anderen Rüstungsgütern auch für Klein- und Leichtwaffen eine sogenannte Endverbleibserklärung unterzeichnen. Damit versichern sie, dass Klein- und Leichtwaffen nicht ohne Zustimmung der Bundesregierung über das Empfängerland hinaus weitergegeben werden dürfen. Seit dem Jahr 2017 wurden zudem in einem Pilotprojekt, das im Mai 2019 ausgelaufen ist und das gegenwärtig evaluiert wird, erste Post-Shipment-Kontrollen durchgeführt. U.a. in Indien, den VAE und Südkorea wurde vor Ort der Endverbleib der gelieferten Kleinwaffen bei staatlichen Empfängern überprüf. Die Kontrollen führten in den vorliegenden Fällen zu keinen Beanstandungen. Kritiker bemängeln jedoch die geringe Anzahl an Kontrollen – in der vergangenen zweijährigen Pilotphase wurden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lediglich sieben Kontrollen durchgeführt. Im Vergleich dazu führten die USA jährlich rund 100 Kontrollen durch. Der abschreckende Effekt ist demnach ungleich höher. Es steht zu befürchten, dass so auch weiterhin deutsche Klein- und Leichtwaffen unkontrolliert in Krisengebieten illegal verbreitet werden.

Lizenzen

Deutsche Waffen werden nicht nur in Deutschland hergestellt, sondern es gibt auch so genannte Lizenzproduktionen. Die Lizenzvergabe selbst ist nicht genehmigungspflichtig. Allerdings ist die Ausfuhr der zur Herstellung notwendigen Technologie, des Know-Hows sowie der Herstellungsausrüstung genehmigungspflichtig. Das heißt, dass Waffenfabriken im Ausland nur mit der Erlaubnis der Bundesregierung legal deutsche Waffen produzieren können.

Im Hinblick auf die weitere unkontrollierte Verbreitung deutscher Militärtechnologie ist die Vergabe von Lizenzen zum Bau von Waffen von Bedeutung. Dies zeigt die Geschichte des Sturmgewehres G3, für das zwischen 1961 und fünfzehn Lizenzen zum Nachbau an folgende Länder gegeben wurden: Portugal (1961), Pakistan (1963), Schweden (1964), Norwegen (1967), Iran (1967), Türkei (1967), Saudi Arabien (1969), Frankreich (1970), Thailand (1971), Brasilien (ca. 1976), Griechenland (1977), Mexiko (1979), Myanmar/Birma (1981), die Philippinen und Malaysia. [1] Diese Lizenzvergaben waren folgenreich und sind es bis heute. So sind etwa die Milizen in der sudanesischen Region Darfur (Sudan) mit G3-Gewehren ausgerüstet. Es wird vermutet, dass sie aus dem Iran stammen. Aber nicht nur die unkontrollierte Weiterverbreitung wurde durch die Lizenzen ermöglicht, sondern diese ermöglichten es zudem zahlreichen Ländern, erstmals eine eigene Kleinwaffen- und Rüstungsindustrie aufzubauen.

Das Sturmgewehr G 36 von Heckler & Koch trat die Nachfolge des G3 an. Trotz der Erfahrungen mit dem G3 wurden auf für dieses Gewehr wieder Lizenzen verkauft und wurde damit der unkontrollierten Verbreitung auch dieser Schusswaffen Vorschub geleistet. So erhielt z.B. Saudi Arabien 2008 eine Lizenz zum Bau des Sturmgewehrs G36 von Heckler & Koch.

Kleinwaffen

Deutschland gehört weltweit zu den größten Herstellern von Kleinwaffen, d.h. von Sturmgewehren, Pistolen und Revolvern[2]. Das deutsche Unternehmen Heckler & Koch GmbH zählt zu den globalen Marktführern. Kleinwaffen machen in ihrem Wert nur einen kleinen Teil der deutschen Rüstungsexporte aus. Allerdings sind sie der tödlichste davon. Kleinwaffen müssen als die Massenvernichtungswaffen von heute gelten. Durch die rund 875 Millionen weltweit im Umlauf befindlichen Gewehre, Maschinenpistolen und Pistolen[3] werden laut Angaben von UNICEF mehr Menschen getötet, als durch alle anderen Waffen. Entsprechende Informationen sind auch auf der Homepage des Auswärtigen Amts zu lesen. [4] Bis zu 90 Prozent aller Kriegsopfer fallen heute diesen unter dem Begriff Kleinwaffen zusammengefassten Waffen zum Opfer. Über 1.300 Menschen sterben durch sie jeden Tag[5], d.h. fast jede Minute stirbt ein Mensch durch Kleinwaffen. Kleinwaffen verursachen aber nicht nur mehr Opfer als jede andere Waffenart, sondern verschärfen Konflikte und destabilisieren Gesellschaften. Bei einer durchschnittlichen Verwendungsdauer von 30-50 Jahren, stellt ihre massenhafte Verbreitung nicht nur heute, sondern auch zukünftig ein unkalkulierbares Risiko und ernsthaftes Problem für den Frieden, die Sicherheit und die soziale Stabilität vieler Staaten und Gesellschaften dieser Welt dar.

Exporte in Entwicklungsländer und Diktaturen

Etwa drei Viertel der Länder dieser Welt decken sich mit Waffen und sonstigen Rüstungsgütern aus deutschen Waffenschmieden ein. Darunter finden sich Entwicklungsländer – auch die ärmsten – ebenso wie Länder, denen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International regelmäßig schwere Menschenrechtsverstöße nachweisen. Die Rüstungsexportberichte der Bundesregierung belegen, dass sogar die ärmsten Entwicklungsländer Kunden der deutschen Rüstungsindustrie sind. Beispielsweise wurden vom 1. Januar 2017 bis 25. Juli 2019 Rüstungsexporte im Wert von 2.426 Milliarden Euro in Entwicklungsländer genehmigt. Unter den TOP-5 Ländern befinden sich u.a. Ägypten, Indien und Pakistan. Für das Jahr 2020 wurden Rüstungsgüter im Wert von € 1,05 Mrd. an Entwicklungsländer genehmigt.

Hermesbürgschaften/Exportkreditgarantien für Waffenverkäufe

Der Verkauf von Waffen und sonstigen Rüstungsgütern wird teilweise staatlich gefördert. Eine besondere Rolle spielen hier die so genannten Exportkreditgarantien bzw. „Hermes-Bürgschaften“ oder auch Hermesdeckungen. Durch diese Bürgschaften übernimmt die Bundesregierung die wirtschaftlichen und politischen Risiken, die für Exporteure mit der Waffenlieferung in bestimmte Länder verbunden sind. Das bedeutet, dass im Schadensfall, also wenn der Käufer nicht zahlt, aus deutschen Steuergeldern die Außenstände des Exporteurs aus dem betreffenden Geschäft i.d.R. in Höhe von 90% bzw. 95% beglichen werden.


[1] DAKS-Newsletter Nr. 61, 2010: Lizenzlexikon Heckler & Koch: G3 und HK33, S. 5f

[2] Small Arms Survey 2010

[3] Small Arms Survey 2010

[4] Auswärtiges Amt, Artikel vom 20.07.2016: https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Abruestung/MinenKleinwaffen/KleinLeichtWaffen.html

[5] UNICEF: „Kleinwaffen – eine weltweite Bedrohung. Tödliche Geschäfte. file://devshome01.iam.gpd/user/homes/pfuerst/Downloads/i0068-kleinwaffen2006-02-pdf.pdf

 

Anträge

07. September 2021

An dieser Stelle werden Anträge der Mitglieder des Deutschen Bundestags bzw. Fraktionen im Zusammenhang mit deutschen Waffenexporten gesammelt. Die Liste ist chronologisch sortiert und wird kontinuierlich aktualisiert.

Anträge 2021

Anträge 2020

Anträge 2019

Anträge 2018

Anträge 2017

Anträge 2016

Anträge 2015

Anträge 2014

Anträge 2013

Anträge 2012

Anträge 2011

Arms Trade Treaty (ATT) – Internationale Abkommen

02. September 2021

Arms Trade Treaty (ATT)

Der internationale Vertrag über den Waffenhandel (ATT) wurde am 02.April 2013 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat am 24.Dezember 2014 nach seiner Ratifizierung, Annahme oder Genehmigung durch damals noch 50 Staaten in Kraft.

Mittlerweile haben 110 Staaten den Vertrag ratifiziert, akzeptiert, genehmigt oder sind ihm beigetreten (State Parties) und 31 Staaten haben ihn unterschrieben aber noch nicht ratifiziert (Signatory States).

Seit 2015 findet immer einmal jährlich die Konferenz des internationalen Vertrags über den Waffenhandel statt. Diese besteht aus allen Staaten die daran teilnehmen möchten, ganz egal ob sie ihn ratifiziert oder unterschrieben haben. Selbst Staaten die am ATT nicht beteiligt sind, können der Konferenz beitreten, wie z.B. China im Jahr 2019. Außerdem haben Vertreter*innen aus internationalen Organisationen, der zivilen Gesellschaft und Industrie die Möglichkeit an der Konferenz teilzunehmen. Die Teilnehmer*innen liste für das Jahr 2019 findet ihr hier.

Die endgültigen Berichte der seit 2015 jährlich stattfindenden Konferenzen des Arms Trade Treaty werden hier chronologisch aufgelistet:

Der jährlich erscheinende Bericht von Control Arms (ATT Monitor), der unabhängig die Wirksamkeit und Umsetzung des ATT analysiert und kontrolliert ist unter Studien und Berichte zu finden. 

Weitere Informationen dazu unter:

Studien und Berichte

19. Juni 2021

Zahlreiche Organisationen haben zu unterschiedlichen Aspekten des deutschen und internationalen Waffenhandels Studien und Berichte veröffentlicht, die hier dokumentiert werden. Die Sammlung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und wird kontinuierlich erweitert.

Deutsche Rüstungsexporte und Kindersoldaten

Umfragen

Kleinwaffen und Leichte Waffen

Small Arms Survey: www.smallarmssurvey.org/home.html

Bonn International Center of Conversion BICC:

Korruption im Verteidigungssektor

Rüstungsfinanzierung durch deutsche Banken

Waffenhandel und Gender

Arms Trade Treaty

2011 Arms Transfers to the Middle East and North Africa – Lessons for an Effective Arms Trade Treaty

2010 Deadly Movements – Transportation Controls in the Arms Trade Treaty

2008 Blood at the crossroads – making the case for a global arms trade treaty

Programme of Action to Prevent, Combat and Eradicate the Illicit Trade in Small Arms and Light Weapons in All Its Aspects (PoA)

Gesetze – Dokumente

23. September 2019

Die Produktion von Waffen- und sonstigen Rüstungsgütern sowie der Handel mit diesen Gütern ist in Deutschland durch spezielle Rechtsnormen geregelt. Aufgrund der Besonderheit dieser Produkte gibt es eine Vielzahl weiterer Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Verkauf, den Exportgenehmigungen sowie dem Transport relevant sind. Ebenfalls von Bedeutung sind Normen der Europäischen Union sowie Verpflichtungen aus internationalen Verträgen. Zudem werden hier internationale Studien von Nichtregierungsorganisationen bzw. der Vereinten Nationen (UN) gesammelt.

Die Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird kontinuierlich erweitert.

Die Dokumente sind nach folgenden Rubriken sortiert:

Gesetze national

02. September 2019

Eine Sammlung der relevanten nationalen, rechtlich bindenden Bestimmungen sowie von Merkblättern, Bekanntmachungen und Formularen, die im Zusammenhang mit den gesetzlichen Regelungen stehen:

»Gesetzestexte und dazugehörige Regelungen und Anlagen

Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG)

Kriegswaffenliste Teil B

Erläuterungen zur Kriegswaffenliste

Außenwirtschaftsgesetz (AWG)

Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

[- 12. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftverordnung]

Grundgesetz

Muster für Endverbleibserklärungen

» Merkblätter

Merkblatt KWKG Überlassung, Erwerb und Beförderung von Kriegswaffen innerhalb des Bundesgebietes §§ 2 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit 5 Abs. 2 und 3 Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG), Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vom 23. Januar 2001